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Ihr Guide für die zmart Verpackungslizenzierung

Bei Zmart sind wir Ihr Ansprechpartner für die digitale und schnelle Lizenzierung von Verkaufsverpackungen. Ziel von zmart ist es, das komplexe Thema der Rücknahme- und Entsorgungspflichten nach Verpackungsgesetz einfach und verständlich zu machen. Sie können sich um Ihr Kerngeschäft kümmern, während wir die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen entsorgen und dem Recycling zuführen.

 

Aus der Zusammenarbeit mit unseren chinesischen Kunden, wie z.B. Amazon-Verkäufer, haben wir hier für Sie ein paar der häufigsten Fragen gesammelt und für Sie zu einem praktischen Guide zusammengestellt:

 

Ihr Guide für die zmart Verpackungslizenzierung

Q1: “Systembeteiligungspflicht: Was müssen Erstinverkehrbringer beachten? Hersteller und Vertreiber von Waren in Verkaufsverpackungen sind für die sachgemäße Rücknahme und Entsorgung der anfallenden Verpackungsabfälle verantwortlich.”Aber wie sollen wir unsere Verpackungen recyceln, wenn wir alle unsere Produkte verkauft haben?

 

Die Verantwortung für die Entsorgung geben Hersteller und Vertreiber an ein duales System ab, indem sie sich an diesem System beteiligen. Die Systembeteiligungspflicht erfüllen Sie, indem sie ihre Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren lassen.  Mit zmart können Sie diese ganz einfach online vornehmen und haben so in wenigen Schritten Ihre gesetzlichen Pflichten nach deutschem Verpackungsgesetz erfüllt.

 

 

Q2: Was ist das Duale System?

 

Die dualen Systeme in Deutschland organisieren die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen für Industrie und Handel. Hierfür melden Industrie und Handel jeweils ihre in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungsmengen nach Materialart und bezahlen für die zu erbringenden Dienstleistungen entsprechende Beteiligungsentgelte (auch Lizenzentgelte genannt) an das duale System, mit dem sie zusammenarbeiten. Grundlage für die Arbeit der dualen Systeme ist das geltende Verpackungsgesetz.

 

 

Q3: Welche Verpackungen müssen lizenziert werden?

 

Es sind alle Verpackungen zu lizenzieren, die typischerweise bei privaten Endverbraucherinnen und Endverbrauchern oder gleichgestellten Anfallstellen als Abfall anfallen. Dazu gehört neben der Produktverpackung auch das Versandmaterial. Typische Verkaufsverpackungen, die lizenziert werden müssen, sind beispielsweise Versandverpackungen, Joghurtbecher, Getränkekartons, Konservendosen und Weinflaschen.

 

 

Q4: Hersteller und Vertreiber von Verpackungen müssen in der Zentralen Stelle für Verpackungswesen  registriert sein. Müssen alle unsere Amazon-Verkäufer alle ihre Produkte in der Zentralen Stelle für Verpackungswesen registrieren? Oder gilt das nur für bestimmte Produkte?

 

Alle Hersteller*innen nach Definition des Verpackungsgesetzes, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich ab dem 1. Juli 2022 im öffentlichen Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Mit der Novelle betrifft diese Pflicht auch Erstinverkehrbringer*innen nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, wie Transportverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Güter und Einwegpfandverpackungen. Von der erweiterten Registrierungspflicht sind außerdem die Serviceverpackungen betroffen, sodass auch deren Letztinverkehrbringer*innen sich bei der Zentralen Stelle in LUCID registrieren müssen. Wenn bereits Erstinverkehrbringer*innen (Hersteller*innen oder Händler*innen) die Lizenzierung der Serviceverpackungen übernommen haben, müssen diese von Letztinverkehrbringer*innen nicht mehr lizenziert werden. In jedem Fall sind Letztinverkehrbringer*innen jedoch trotzdem dazu verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren.

 

 

Q5: “Er ist dazu verpflichtet, nach der Verpackungslizenzierung eine sogenannte Datenmeldung bei der ZSVR vorzunehmen.” Was für eine Datenmeldung?

 

Dazu gehören die Materialart und Masse der Verpackungen inklusive des Zeitraums, für welchen er die Verpackungslizenzierung vorgenommen hat. Auch das duale System, bei dem er sich beteiligt hat, muss er angegeben. Sämtliche Datenmeldungen müssen vom Hersteller selbst vorgenommen werden,. Alternativ können ausländische Unternehmen ohne eine eigene Niederlassung in Deutschland zur Datenmeldung einen Bevollmächtigten beauftragen. Die Datenmeldung erfolgt über das Onlineportal LUCID. Nach dem Login werden sämtliche Meldungen des Herstellers automatisch unter seiner individuellen Registrierungsnummer abgelegt.

 

 

Q6: Zu dem Punkt: Versand über Fulfillmentcenter. Bedeutet dies ein Amazon-Versandzentrum?

 

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes, die in weiten Teilen zum 3. Juli 2021 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Verantwortung von Vertreibern, zu denen auch Versand- und Onlinehändler gehören können, bei der Nutzung von Fulfillment-Dienstleistern hinsichtlich der Versandverpackungen in § 7 Absatz 7 und § 3 Absatz 14c VerpackG geregelt:

Hiernach sind Fulfillment-Dienstleister für systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen, die sie mit Waren befüllen, nicht Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes. Vielmehr gilt der Vertreiber der Waren, für den der Fulfillment-Dienstleister tätig wird, hinsichtlich der Versandverpackungen als Hersteller. Der Vertreiber muss die Registrierung und Systembeteiligung der Versandverpackungen vornehmen. Ab dem 1. Juli 2022 gilt für Fulfillment-Dienstleister eine Prüfpflicht. Sie müssen überprüfen, ob die über sie agierenden Händler ihrer Systembeteiligungspflicht nachkommen. Der Dienstleister Fulfillment by Amazon (FBA) zählt ebenfalls zu diesen Verpflichteten.

 

 

Q7: „Dieser Entsorgungsprozess wird über die Lizenzentgelte finanziert, die die Hersteller über die Verpackungslizenzierung an die dualen Systeme leisten.“ Das heißt, Amazon-Verkäufer verkaufen Produkte und werden zusätzlich mit den deutschen Entsorgungsgebühren belastet?

 

Ja, gemäß Verpackungsgesetz ist jeder Inverkehrbringer verpflichtet, für seine Verpackungen, welche bei privaten Verbrauchern sowie gleichgestellten Anfallstellen anfallen, auch die Entsorgungskosten zu zahlen.

 

 

Q8: Ab welchen Mengen muss lizenziert werden?

 

Es gibt keine Freimenge oder ähnliches. Egal, wie wenig Verpackungsmaterial Sie in Verkehr bringen, es muss immer lizenziert werden.

 

 

Q9: Kann ich bei zmart Dokumente auf Chinesisch einreichen? Hat zmart eine chinesische Website?

 

Mit unserer chinesischen Website zmart.cn bietet das Duale System Zentek auch den chinesischen Inverkehrbringern eine schnelle und unkomplizierte Lösung zur Lizenzierung von Verpackungsmengen in Deutschland. Eine Einreichung von Formularen ist nur dann erforderlich, sofern eine VE-Pflicht besteht. Bevorzugt sollte sämtlicher Schriftverkehr in englischer Schrift erfolgen.

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