CHKD

Soziale Absicherung in Deutschland

Die Techniker Krankenkasse ist offizieller Gesundheitspartner der CHKD. Ziel der Zusammenarbeit ist es, chinesische Unternehmen, deren Mitarbeiter und alle weiteren Interessierten mit Informationen rund um das Thema Gesundheit zu versorgen.

 

Auf diesen Seiten stellt die TK Informationen zum Thema „Soziale Absicherung in Deutschland“ bereit.

Wer in Deutschland beschäftigt ist, muss versichert sein

In Deutschland gibt es seit über 100 Jahren eine umfassende soziale Absicherung der Arbeitnehmer, die immer weiterentwickelt wurde und wird. Grundsätzlich sind alle Beschäftigten automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Es gibt fünf Versicherungszweige, nämlich die

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung

Alle diese Sozialversicherungszweige werden solidarisch finanziert, was bedeutet, dass jeder Versicherte Beiträge zahlt, die sich nach der Höhe seines Einkommens richten.

 

Artikel 20 des Grundgesetzes

 

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

 

Das Besondere: Der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich die Hälfte dieser Beiträge. In der Unfallversicherung zahlt er die Beiträge sogar allein. Er berechnet die Beiträge, behält den Anteil des Arbeitnehmers vom Gehalt ein und führt alles an die Krankenkasse ab. Die Krankenkasse leitet Meldungen und Beiträge an die anderen Versicherungsträger bzw. die zuständigen Institutionen weiter. Die Krankenkasse ist also zentraler Ansprechpartner für den Arbeitgeber.

 

Es gibt rund 100 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland, für die sich der Beschäftigte entscheiden kann. Einige sind nur regional oder für einzelne Betriebe zuständig. Die größte bundesweite Kasse mit der größten Versichertengemeinschaft ist die Techniker Krankenkasse.

 

Ein solches Wahlrecht gibt es nur in der Krankenversicherung. In der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gibt es gesetzlich geregelte Zuständigkeiten. Die Pflegeversicherung richtet sich immer nach der gewählten Krankenversicherung – jede Krankenkasse hat auch eine Pflegeversicherung, die für ihre Versicherten dann automatisch zuständig ist.

Die Wahl der Krankenkasse

Wer eine Beschäftigung in Deutschland aufnimmt, muss seinem Arbeitgeber mitteilen, bei welcher Krankenkasse er versichert sein möchte und sich dort anmelden. Die Krankenkasse schickt dann eine Mitgliedsbescheinigung an den Arbeitgeber. Das Unternehmen übermittelt daraufhin den Beginn der Beschäftigung und führt die Beiträge und Meldungen an diese Kasse ab.

An die Wahl der Krankenkasse ist der Beschäftigte für 18 Monate gebunden. Erst nach Ablauf dieser Frist kann er sich erneut entscheiden und ggf. eine andere Krankenkasse wählen. Damit soll ein ständiger kurzfristiger Wechsel der Krankenkasse verhindert werden.

 

Die ganz überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland sind in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert – über 70 Millionen. Etwa 9 Millionen Menschen sind in einer privaten Krankenversicherung, meistens Selbstständige, Beamte oder Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen.

 

Gegenseitige Hilfe und Unterstützung –

In der Sozialversicherung gilt das Solidarprinzip

  • Alle Für einen
  • Gesunde für Kranke
  • Jüngere für Ältere
  • Einkommensstarke für Einkommensschwache

Die Leistungen der Versicherungen sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Einzige Ausnahme sind so genannte Lohnersatzleistungen, die beim Wegfall des Arbeitsentgelts gezahlt werden, also beispielsweise Krankengeld bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosengeld nach dem Ende der Beschäftigung oder die Rente. Hier richtet sich die Höhe der Geldleistung nach dem vorherigen Gehalt und dadurch mittelbar nach der Beitragshöhe.

 

In der Krankenversicherung sind die meisten Leistungen gesetzlich geregelt und gelten deshalb für alle Versicherten unabhängig von der gewählten Krankenkasse gleichermaßen. Allerdings können die Krankenkassen in ihren Satzungen darüberhinausgehende Leistungen verankern, beispielsweise Akupunktur, Vorsorgeleistungen, Impfungen und ähnliches. Die Kassen können für ihre Versicherten auch so genannte Bonusprogramme anbieten, bei denen Gesundheitsvorsorge und gesunde Aktivitäten mit einem Geld- oder Sachleistungsbonus belohnt werden.

 

Für einige medizinische Leistungen hat der Gesetzgeber eine Zuzahlung vorgesehen. Dazu gehören:

  • Arzneimittel
  • Krankenhausaufenthalt
  • Maßnahmen zur Rehabilitation
  • Fahrkosten
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Präventionsmaßnahmen (z.B. Gesundheitskurse)

Jugendliche unter 18 Jahren leisten eine Zuzahlung nur bei Fahrkosten.

 

Grundsätzlich erhalten alle Versicherten eine elektronische Krankenversicherungskarte. Diese Karte ist der Schlüssel zu den meisten Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Beispiel werden die Kosten für eine notwendig gewordene Krankenhausbehandlung über die Karte abgerechnet.

 

Wofür man die Krankenversicherungskarte sonst noch benötigt sowie weitere Informationen hat die TK in einem animierten Eklärfilm zusammengestellt.

Soziale Arbeitgeber

Die Arbeitgeber in Deutschland übernehmen nicht nur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, sondern zahlen selbst eine Reihe von sozialen Leistungen aus der eigenen Tasche. Dazu gehört beispielsweise das Mutterschaftsgeld (während der Schutzfristen sechs Wochen vor und bis zu zwölf Wochen nach der Entbindung) oder die Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall für sechs Wochen.

 

Neben diesen rechtlichen Verpflichtungen investieren viele Unternehmen auch direkt in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, etwa durch betriebliches Gesundheitsmanagement, Gesundheitskurse und vieles mehr.

Versicherungen für Arbeitgeber

Nicht nur die Beschäftigten sind über die Sozialversicherung abgesichert, auch für die Arbeitgeber gibt es Versicherungen, mit denen sie vor finanziellen Überforderungen geschützt werden sollen. So sind kleinere Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten in der Entgeltfortzahlungsversicherung versichert, die bei den Krankenkassen durchgeführt wird. Die Versicherung erstattet 80 Prozent der Kosten, die durch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (siehe Kasten) entstehen. Die Satzungen der Krankenkassen können andere Erstattungssätze oder eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Sätzen für den Arbeitgeber vorsehen.

 

Diese Versicherung deckt auch die Kosten für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes während der Schutzfristen und bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot ab. Diese Versicherung gibt es für alle Unternehmen, unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

 

Die Beiträge für die Entgeltfortzahlungsversicherung zahlt der Arbeitgeber allein. Die Höhe ist in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt. Die Beiträge – auch für die Zahlung bei Mutterschaft – werden für alle Arbeitnehmer, also auch für männliche Beschäftigte fällig.

 

Prüfungen

Der Arbeitgeber nimmt eine ganze Reihe von Aufgaben für die Sozialversicherungsträger wahr. Er stellt die Versicherungspflicht und -freiheit fest, ermittelt die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, berechnet die Beiträge, führt diese an die Krankenkasse als Einzugsstelle ab und erstattet die erforderlichen Meldungen an die Versicherungsträger im elektronischen Verfahren.

 

Damit den Beschäftigten durch möglicherweise fehlerhafte Entscheidungen des Arbeitgebers keine Nachteile entstehen können, werden die Abrechnungen der Unternehmen von den Sozialversicherungsträgern regelmäßig überprüft. Diese Aufgabe hat – für alle Versicherungszweige – die gesetzliche Rentenversicherung übernommen. Deren Prüfer kommen spätestens alle vier Jahre in die Unternehmen und überprüfen die Abrechnungen und die abgegebenen Meldungen. Dabei achten sie auch darauf, dass der Arbeitgeber den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn gezahlt hat.

 

Gegebenenfalls werden bei der Prüfung Beiträge nachgefordert oder erstattet, Meldungen korrigiert und andere Fehler bereinigt.

 

Tipp

 

Kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über die notwendigen Fachleute verfügen, lassen die Gehälter meist von niedergelassenen Steuerberatern abrechnen. Bei diesen wird dann auch die Betriebsprüfung durchgeüfhrt.

Die Techniker Krankenkasse

Die große Solidargemeinschaft in Deutschland sorgt für eine gute Absicherung der Beschäftigten gegen die häufigsten Gefahren und Probleme. So können die Unternehmen sicher sein, dass ihre Beschäftigten im Notfall Unterstützung und Hilfe finden. Die Techniker Krankenkasse ist die größte Krankenkasse in Deutschland und bietet Ihren Arbeitnehmern ein vielfältiges Angebot an besonderen Leistungen.

 

Kontakt

 

Bitte wenden Sie sich an die CHKD-Geschäftsstelle per Mail (info[at]chk-de.org) oder Telefon (030-20917522). Wir helfen Ihnen gerne, den geeigneten Ansprechpartner für Ihr Anliegen zu finden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.tk.de und in chinesischer Sprache unter https://zh.tk.de/.

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