CHKD

Stellungnahme der CHKD zur beschlossenen Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Berlin, den 17. Juli 2017 – Vergangene Woche hat das Bundeskabinett die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegte 9. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beschlossen. Die Chinesische Handelskammer in Deutschland e. V. (CHKD) sieht in diesem Beschluss eine allgemeine Verschlechterung des Investitions- und Geschäftsklimas für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern.

Wie kein zweites Land profitiert Deutschland von der Freiheit bei Handel und Investitionen sowie von der Globalisierung. Noch auf dem G20-Gipfel hat die deutsche Bundeskanzlerin ein starkes Signal für globalen Freihandel und gegen Protektionismus gesetzt. Dass Deutschland nun einige Tage später die rechtlichen Bestimmungen bei Investitionen aus Nicht-EU-Ländern verschärft, beobachtet die CHKD mit Sorge.

Investitionen aus dem Ausland bringen Kapital und nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten nach Deutschland. Durch die aktive Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland schaffen und sichern ausländische Investoren Arbeitsplätze, übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und leisten somit einen Beitrag zur Entfaltung neuer Wachstumspotenziale in Deutschland.

Die neuen Regelungen schaffen Unsicherheit – auch bei chinesischen Unternehmen

Es fällt schwer, die AWV-Änderungen nicht auch in Bezug zu Übernahmeprojekten chinesischer Unternehmen aus dem vergangenen Jahr zu setzen, bei denen es wiederholt zu politischer Einflussnahme und widerspruchsvollen Entscheidungen aus dem BMWi kam und über die in Medien und Öffentlichkeit viel diskutiert wurde. Für die CHKD sind die nun beschlossenen Änderungen daher auch der falsche Weg hinsichtlich einer Intensivierung der bilateralen wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Durch die Erweiterung des Vetorechtes bei Übernahmen sehen sich chinesische Unternehmen nun mit mehr Intransparenz und Ungewissheit politischer Entscheidungen konfrontiert. Denn, definitorische Unklarheiten bleiben bestehen: Es bleibt z.B. schwer, zu bestimmen, wo die Grenzen zwischen kritischer und unkritischer Infrastruktur verlaufen.

Das bereits bestehende große Risiko, das mit einer Investition ins Ausland einhergeht, wird dadurch unnötig erhöht. Aus Sicht der CHKD besteht die Gefahr, dass die gesetzlichen Neuerungen aktuelle und zukünftige Investitionspläne chinesischer Unternehmer beeinflussen. Dies schadet dem Investitionsstandort Deutschland.

Für die Zukunft erscheint es sinnvoll, einen noch tiefergehenden Austausch und Dialog zwischen deutscher und chinesischer Wirtschaft und Politik zu fördern um das gegenseitige Verständnis zu stärken. Dafür steht die CHKD allen Beteiligten uneingeschränkt zur Verfügung.

 

 

Die Chinesische Handelskammer in Deutschland e. V.

Ansprechpartner:  Herr Jannik Dennier

Telefon:                   +49 30 209 175 22

Email:                      jannik.dennier@chk-de.org

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