Die europäische Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf Verbraucherausgaben erhoben wird. Sie wird von mehrwertsteuerpflichtigen Verkäufern auf ihre Verkäufe innerhalb Europas erhoben und über eine Umsatzsteuererklärung an die nationalen Steuerbehörden abgeführt. Die Pflicht zur Umsatzsteuer-Zahlung hängt u.a. vom Ort der Gründung des Unternehmens, dem Schwellenwert für die Umsatzsteuer in jedem europäischen Land und der Verfügbarkeit lokaler Lagerbestände ab. In den meisten europäischen Ländern ist die Umsatzsteuer-Registrierung online auf der Website der örtlichen Steuerbehörde möglich.
Seit dem 1. Juli 2021 müssen alle Verkäufer, die sich in Deutschland steuerlich registrieren lassen wollen, ihre deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Verkäuferplattform hochladen und damit den Nachweis erbringen, dass sie sich über das „One Stop Shop“-Meldesystem der EU registriert haben. Am 28. Dezember 2020 wurde in Deutschland das neue Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet, mit dem das geltende Recht zur gesamtschuldnerischen Haftung ab dem 1. Juli 2021 geändert wird.