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Kommentar der CHKD zum Vorschlag der EU-Kommission für einen europäischen Überprüfungsrahmen bei ausländischen Investitionen

Berlin, den 14. September 2017 – In dieser Woche hat die EU-Kommission Vorschläge unterbreitet, um auf europäischer Ebene einen Überprüfungsrahmen für ausländische Investitionen zu installieren, mit dem Ziel, die derzeit in mehreren EU-Mitgliedstaaten bestehenden nationalen Screening-Mechanismen zu koordinieren und zu ergänzen. Der Vorschlag soll sowohl die Zuständigkeit der Kommission als auch der Mitgliedstaaten zur Überprüfung von Transaktionen erweitern, während die endgültige Befugnis zum Eingreifen in sog. „kritische“ Geschäfte (Transaktionen, etc.) bei den jeweiligen Mitgliedstaaten bleibt.

Der Vorstoß der EU-Kommission, das Prüfverfahren für ausländische Investitionen zu verschärfen, trifft bei in Deutschland ansässigen chinesischen Unternehmen ein weiteres Mal auf Unverständnis und Sorge. Sie haben zudem das Gefühl, dass die Politik in Europa und Deutschland die Chancen, die mit Investitionen aus China einhergehen, zunehmend aus den Augen verliert.

Das bekannteste Beispiel ist weiterhin der Roboterhersteller Kuka, der vor kurzem bekannt gab, dass er Millionen-Investitionen in den deutschen Standort Augsburg plant, seine Jahresziele für 2017 deutlich erhöht sowie eine erhebliche Vergrößerung des Marktanteils in China anstrebt. Von solchen Zielen hätte das Unternehmen vor einem Jahr wohl nicht zu träumen gewagt.

Das ist nur eins von vielen Beispielen, mit dem wir tagtäglich zu tun haben. Der Grund für diese Erfolgsgeschichten, und das liegt auf der Hand, ist die auf gegenseitigem Vertrauen basierende Partnerschaft mit dem jeweiligen chinesischen Investor. Wir können uns nur schwer vorstellen, dass Europa und Deutschland, die derart von offenen Märkten und der Globalisierung profitieren, solche, die eigene Wirtschaft stärkende unternehmerische Partnerschaften zukünftig verhindern oder einschränken wollen.

Sicher ist, dass sich chinesische Unternehmen durch die Vorschläge der EU-Kommission wie auch die bereits beschlossene Erweiterung des Vetorechtes bei Übernahmen in Deutschland mit mehr Intransparenz und Ungewissheit politischer Entscheidungen konfrontiert sehen. Das bereits bestehende große Risiko, das mit einer Investition ins Ausland einhergeht, wird unnötig erhöht. Aus unserer Sicht besteht die Gefahr, dass gesetzliche Neuerungen aktuelle und zukünftige Investitionspläne chinesischer Unternehmer beeinflussen und ein nachhaltiger Schaden für Europa und Deutschland als Investitionsstandorte entsteht.

 

Die Chinesische Handelskammer in Deutschland e. V.

Ansprechpartner:   Herr Jannik Dennier

Telefon:                    +49 30 209 175 22

Email:                        jannik.dennier@chk-de.org

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