Berater, die Leistungen für chinesische Unternehmen oder Unternehmen mit China-Bezug anbieten, können Mitglied des CHKD-Beraternetzwerkes werden. Die Aufnahme in das Online-Verzeichnis „CHKD Beraternetzwerk“ erfolgt mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft als „Mitglied des CHKD Beraternetzwerkes“.
Um in das CHKD Beraternetzwerk aufgenommen zu werden, müssen Berater einige Voraussetzungen erfüllen. Die Expertise der Berater wird von der CHKD mithilfe eines Eignungsverfahrens überprüft.
Das wichtigste Eignungskriterium ist die Angabe von mindestens zwei zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossenen, nicht länger als fünf Jahre zurückliegenden Referenzprojekten, in denen die erfolgreiche Betreuung von Unternehmen aus der relevanten Zielgruppe (nähere Infos siehe AGBs) nachweisbar ist. Die Kriterien „Beratung auf Chinesisch möglich”, „Informationen online auf Chinesisch verfügbar” und „Bestehende Kooperationen mit der CHKD” werden ebenfalls, mit niedrigerer Gewichtung, zur Feststellung der Eignung herangezogen.
Weiterführende Informationen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des CHKD Beraternetzwerkes
Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Aufnahme in das Online-Verzeichnis „CHKD Beraternetzwerk“