{"id":93034,"date":"2026-02-27T10:15:51","date_gmt":"2026-02-27T09:15:51","guid":{"rendered":"https:\/\/chk-de.org\/?page_id=93034"},"modified":"2026-03-25T14:15:01","modified_gmt":"2026-03-25T13:15:01","slug":"energieguide-2026","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/chk-de.org\/de\/energieguide-2026\/","title":{"rendered":"ENERGIEGUIDE 2026"},"content":{"rendered":"<p>zusammengestellt von: <a href=\"https:\/\/chk-de.org\/de\/ecg-energie-consulting-gmbh\/\">ECG\u00a0<\/a>\u2013 Mitglied im CHKD Beraternetzwerk<\/p>\n<p>EnergieGuide 2026<\/p>\n<p>Neuerungen, Anpassungen und \u00c4nderungen in der Energiewirtschaft f\u00fcr Unternehmen<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zusammenfassung der wichtigsten Informationen<\/p>\n<p>Zu Beginn des neuen Jahres gibt es in Deutschland zahlreiche wichtige Anpassungen im Bereich Energiepolitik und -gesetzgebung. Von Industriestrompreis \u00fcber Netznutzungsentgelte bis hin zu erneuerbaren Energien und Batteriespeichern. All dies kann die Energiekosten, Compliance-Anforderungen und die operative Planung von Unternehmen beeinflussen.<\/p>\n<p>Anpassungen der Netzentgelte k\u00f6nnen zus\u00e4tzlichen Kostendruck erzeugen, jedoch bieten bestehende Erleichterungen und F\u00f6rderma\u00dfnahmen Chancen, die Energiekosten zu optimieren.<\/p>\n<p>Unternehmen sollten die Entwicklungen auf dem Energiemarkt genau beobachten, ihre Beschaffungsstrategien sinnvoll planen und die Auswirkungen von politischen und marktbedingten \u00c4nderungen systematisch bewerten. So lassen sich Energiekosten optimieren und wirtschaftliche sowie nachhaltige Ziele bestm\u00f6glich erreichen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>1.\u00a0 \u00a0 Energiebeschaffung &amp; M\u00e4rkte<\/h1>\n<p><strong>Termin-Markt<\/strong><\/p>\n<p>Am Terminmarkt der European Energy Exchange (EEX) sind die Preise f\u00fcr Strom und Erdgas zuletzt deutlich gestiegen. Der deutsche Base-Stromkontrakt (DE Base Cal+1) liegt aktuell bei rund 103 \u20ac\/MWh (ca. 10,3 ct\/kWh). Auch am Gasmarkt ist eine starke Aufw\u00e4rtsbewegung zu beobachten; europ\u00e4ische Gas-Futures werden derzeit bei etwa 49 \u20ac\/MWh (ca. 4,9 ct\/kWh) gehandelt. Seit der vergangenen Woche kam es infolge geopolitischer Spannungen zu einem deutlichen Preisanstieg, da zunehmende Unsicherheiten hinsichtlich Energieversorgung, Transportwegen und globaler Lieferketten die Risikopr\u00e4mien an den Energiem\u00e4rkten erh\u00f6hen.<\/p>\n<p><strong>Spot-Markt<\/strong><\/p>\n<p>Am Spotmarkt der European Energy Exchange (EEX-Spot) zeigt sich ebenfalls eine erh\u00f6hte Volatilit\u00e4t. Der deutsche Day-Ahead-Strompreis lag zuletzt im Durchschnitt bei etwa 136 \u20ac\/MWh (ca. 13,6 ct\/kWh) und damit \u00fcber dem Terminmarktniveau. Kurzfristige Preisbewegungen werden weiterhin stark von erneuerbarer Erzeugung, Nachfrageentwicklung sowie aktuellen Marktrisiken beeinflusst. Vor dem Hintergrund der geopolitischen Entwicklungen ist auch k\u00fcnftig mit deutlich schwankenden Energiepreisen zu rechnen, weshalb Unternehmen die Energiem\u00e4rkte kontinuierlich beobachten und den Zeitpunkt ihrer Energieeink\u00e4ufe sorgf\u00e4ltig w\u00e4hlen sollten.<\/p>\n<p><strong>Marktausblick<\/strong><\/p>\n<p>Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Energiem\u00e4rkte weiterhin stark von globalen politischen Entwicklungen sowie Unsicherheiten in der Energieversorgung und im internationalen Energiehandel beeinflusst werden. Vor diesem Hintergrund ist auch in den kommenden Monaten mit erh\u00f6hter Volatilit\u00e4t bei Strom- und Gaspreisen zu rechnen. Unternehmen sollten daher die Entwicklungen an den Energiem\u00e4rkten kontinuierlich beobachten und den Zeitpunkt ihrer Energieeink\u00e4ufe sorgf\u00e4ltig w\u00e4hlen, um Preisrisiken zu reduzieren und Marktchancen gezielt zu nutzen.<\/p>\n<h1>2.\u00a0\u00a0\u00a0 Energienebenkosten<\/h1>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Konzessionsabgabe<\/strong><\/p>\n<p>Die Grenzpreise f\u00fcr die R\u00fcckerstattung der Konzessionsabgabe sind durch hohe Energiepreise in den vorangegangenen Jahren aktuell sehr hoch und k\u00f6nnen von vielen Kunden leicht unterschritten werden. Der Grenzpreis f\u00fcr 2026 liegt bei 22,54 ct\/kWh.<\/p>\n<p><strong>Beihilfe: BesAR EnFG<\/strong><\/p>\n<p>KWKG- und Offshore-Netzumlage auf den Strombezug steigen 2026 um 27%. Damit steigt aber auch direkt der Einsparungseffekt durch den Antrag zur besonderen Ausgleichsregelung nach \u00a7\u00a7 28 ff EnFG \u2013 ab 2026 ist mit einer Einsparung von bis zu 11.789,5 \u20ac\/GWh ab der zweiten GWh zu rechnen.<\/p>\n<p>Ab 2026 entf\u00e4llt die M\u00f6glichkeit eine Verpflichtungserkl\u00e4rung zur Umsetzung von Ma\u00dfnahmen abzugeben, stattdessen m\u00fcssen Ma\u00dfnahmen zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits umgesetzt und durch einen Zertifizierer best\u00e4tigt sein. Weiterhin verschiebt sich das Fenster der Wirtschaftlichkeit von 60% des Planungshorizontes zu 90% des Planungshorizontes. Eine aufwandsfreie und g\u00fcnstigere Alternative kann der Bezug von \u00d6kostrom f\u00fcr 30% der Strommenge sein.<\/p>\n<p><strong>Beihilfe: BECV<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen die einen BECV-Antrag stellen, steigt mit dem Antragsjahr 2026 die Investition in \u00f6kologische Gegenleistungen auf 80% des Beihilfebetrags, von zuvor 50%.<\/p>\n<p><strong>Beihilfe: Strompreiskompensation<\/strong><\/p>\n<p>Die Strompreiskompensation wird gem\u00e4\u00df den geltenden EU-Vorschriften angepasst. Es ist geplant, die Liste der beihilfef\u00e4higen Branchen zu erweitern, sodass mehr Unternehmen von dieser Regelung profitieren k\u00f6nnen. Nach der Umsetzung der Anpassung werden insbesondere mehr Unternehmen aus den Branchen Textil, Lebensmittel, Batterien, Chemie, Metall sowie Glas und Keramik die M\u00f6glichkeit haben, diese Beihilfe zu beantragen.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df den neuen Regelungen wird \u00d6kostrom, der als \u00f6kologische Gegenleistung f\u00fcr die Beantragung der Beihilfe genutzt wird, nur noch aus Deutschland und Luxemburg akzeptiert. Strom aus \u00f6sterreichischer Herkunft wird nicht mehr zugelassen.<\/p>\n<p><strong>Beihilfe: Industriestrompreis<\/strong><\/p>\n<p>Nach etwa einj\u00e4hriger Diskussion steht die Beihilfe von Industriestrompreis kurz vor der Umsetzung. Ziel dieser Beihilfe ist es, den Druck hoher Strompreise auf energieintensive Unternehmen zu verringern und die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Unternehmen zu st\u00e4rken. Unternehmen, die auf der KUEBLL-Liste stehen und die Voraussetzungen erf\u00fcllen, k\u00f6nnen diese Beihilfe beantragen.<\/p>\n<p>Nach aktuellem Plan k\u00f6nnen beihilfef\u00e4hige Unternehmen f\u00fcr maximal 50\u202f% ihres Jahresstromverbrauchs einen erm\u00e4\u00dfigten Industriestrompreis erhalten. Die H\u00f6he der Beihilfe darf dabei 50\u202f% des jeweiligen Gro\u00dfhandelspreises f\u00fcr Strom nicht \u00fcberschreiten. Der abgesicherte Mindeststrompreis nach der Beihilfe darf 5\u202fCent\/kWh nicht unterschreiten. Die Einsparm\u00f6glichkeiten beim reinen Strompreis k\u00f6nnen zwischen 15\u202f% und 25\u202f% liegen.<\/p>\n<p>Wenn Unternehmen nachweisen k\u00f6nnen, dass sie einen Mindestbetrag (80%) in Flexibilit\u00e4tsma\u00dfnahmen (z.\u202fB. Lastverschiebung, Speichersysteme) investieren, erhalten sie eine zus\u00e4tzliche Bonusbeihilfe von 10\u202f%.<\/p>\n<p>Die Beihilfe wird im Ex-post-Verfahren gew\u00e4hrt. Unternehmen k\u00f6nnen im Jahr 2027 einen Antrag f\u00fcr den Stromverbrauch des Jahres 2026 stellen. Es ist besonders darauf zu achten, dass zur Vermeidung einer Doppel-F\u00f6rderung die Beihilfe nicht gleichzeitig f\u00fcr denselben Stromverbrauch zusammen mit der Strompreiskompensation (SPK) beantragt werden darf.<\/p>\n<p><strong>Netzentgelte<\/strong><\/p>\n<p>Die Netzentgelte f\u00fcr Strom werden 2026 durch den Bundeshaushalt subventioniert, erwarten Sie Einsparung von 10-30%, je nach Netzbetreiber, Verbrauch und Spitzenlast. Ein Antrag auf singul\u00e4re Netznutzung ist nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n<p><em>Preiskomponenten Strom 2025 und 2026 im Vergleich, ohne Ber\u00fccksichtigung von Reduzierungsantr\u00e4gen:<\/em><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"alignnone  wp-image-93289\" src=\"https:\/\/chk-de.org\/app\/uploads\/2026\/03\/ECG-1.png\" alt=\"\" width=\"595\" height=\"255\" srcset=\"https:\/\/chk-de.org\/app\/uploads\/2026\/03\/ECG-1.png 730w, https:\/\/chk-de.org\/app\/uploads\/2026\/03\/ECG-1-300x129.png 300w\" sizes=\"(max-width: 595px) 100vw, 595px\" \/><\/p>\n<p>Im Erdgas f\u00e4llt durch \u00c4nderung des EnWG die Gasspeicherumlage weg, daf\u00fcr steigen die CO<sub>2<\/sub>-Abgaben (s. 3. Nachhaltigkeit) und die Konvertierungsumlage.<\/p>\n<p><em>Preiskomponenten Erdgas 2025 und 2026 im Vergleich, ohne Ber\u00fccksichtigung von Reduzierungsantr\u00e4gen, Annahme von 65 \u20ac\/tCO<sub>2<\/sub>.<\/em><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"alignnone  wp-image-93291\" src=\"https:\/\/chk-de.org\/app\/uploads\/2026\/03\/ECG-2.png\" alt=\"\" width=\"591\" height=\"284\" srcset=\"https:\/\/chk-de.org\/app\/uploads\/2026\/03\/ECG-2.png 730w, https:\/\/chk-de.org\/app\/uploads\/2026\/03\/ECG-2-300x144.png 300w\" sizes=\"(max-width: 591px) 100vw, 591px\" \/><\/p>\n<p><strong><sup>1<\/sup><\/strong> ab 07\/25<br \/>\n<strong>\u00b2<\/strong> vom 01.10.25 \u2013 30.09.26<br \/>\n<strong>\u00b3<\/strong> CO<sub>2<\/sub>-Abgabe: 0,998 und 1,179 ct\/kWh<\/p>\n<h1>1.\u00a0\u00a0\u00a0 managementysteme und audits<\/h1>\n<p>Nach den derzeit geltenden Vorgaben des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sind Nicht-KMU in Deutschland verpflichtet, ein Energieaudit durchzuf\u00fchren. Bei Nichteinhaltung drohen Bu\u00dfgelder von bis zu 50.000 Euro.<\/p>\n<p>Eine geplante R\u00fcckf\u00fchrung des EDL-G an das EU-Recht w\u00fcrde k\u00fcnftig bedeuten, dass auch KMU mit einem j\u00e4hrlichen Energieverbrauch von mehr als 2,77 GWh zur Durchf\u00fchrung eines Energieaudits verpflichtet sind. Die entsprechende Frist w\u00fcrde am 11.10.2026 enden. Aktuell sind Energieaudits weiterhin f\u00f6rderf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh sind verpflichtet, ihr Abw\u00e4rmepotenzial \u00fcber die Abw\u00e4rmeplattform zu melden. Die diesj\u00e4hrige Meldung ist bis sp\u00e4testens 31.03.2026 abzugeben.<\/p>\n<p>Die Anforderungen an die Einf\u00fchrung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bleiben derzeit unver\u00e4ndert. Nach bundesrechtlichen Vorgaben sind Unternehmen mit einem j\u00e4hrlichen Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh verpflichtet, ein Energiemanagementsystem gem\u00e4\u00df ISO 50001 oder EMAS einzuf\u00fchren. Nach den Vorgaben des EU-Rechts liegt der entsprechende Schwellenwert bei 23,6 GWh. Das entsprechende Zertifikat ist zudem Voraussetzung f\u00fcr die Beantragung verschiedener Energiebeihilfen.<\/p>\n<p>Die Anforderungen an die ISO 14001 (Umweltmanagementsystem) sollen im ersten Quartal 2026 angepasst werden. \u00c4nderungen an der ISO 9001 (Qualit\u00e4tsmanagementsystem) werden voraussichtlich im Herbst 2026 ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<h1>2.\u00a0\u00a0\u00a0 Nachhaltigkeit<\/h1>\n<p><strong>Emissionshandel<\/strong><br \/>\nIm Jahr 2026 gilt f\u00fcr die CO2-Steuer aus dem nationalen Emissionshandel (nEHS) ein Preiskorridor von 55 bis 65 \u20ac\/tCO\u2082. Innerhalb dieses Rahmens findet zwischen Juli und Oktober eine w\u00f6chentliche Versteigerungsphase statt. Lieferanten k\u00f6nnen zum aktuellen Zeitpunkt also noch nicht final wissen, welcher CO2-Preis f\u00fcr das aktuelle und die kommenden Kalenderjahre gelten wird. Pr\u00fcfen Sie deshalb ihre Vertr\u00e4ge auf die entsprechenden Klauseln.<\/p>\n<p>Im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS 1) sind Betreiber von Gro\u00dffeuerungsanlagen (thermische Leistung \u2265 20 MW) verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen ordnungsgem\u00e4\u00df zu \u00fcberwachen, Emissionszertifikate zu beantragen und bis zum 31.03.2026 einen verifizierten Zuteilungsdatenbericht und verifizierten Emissionsbericht einzureichen. \u00dcbersch\u00fcssige Emissionszertifikate, die die verifizierten Emissionen \u00fcbersteigen, k\u00f6nnen am Markt gehandelt werden.<\/p>\n<p>Werden Berichts- oder Abgabepflichten nicht fristgerecht erf\u00fcllt oder \u00fcbersteigen die verifizierten Emissionen die abgegebenen Emissionszertifikate, drohen Sanktionen gem\u00e4\u00df den einschl\u00e4gigen Vorschriften.<\/p>\n<p>Da das Preisniveau im EU-ETS historisch deutlich \u00fcber dem Festpreispfad des nationalen Emissionshandels (nEHS) lag, ist ab 2027 mit potenziell steigenden CO\u2082-Kosten zu rechnen. Unternehmen sollten daher fr\u00fchzeitig entsprechende Kostenszenarien modellieren und regulatorische sowie preisliche Risiken bewerten.<\/p>\n<p>Der urspr\u00fcnglich f\u00fcr 2027 geplante Start des EU-ETS 2 wurde auf 2028 verschoben.<\/p>\n<p><strong>Klimaneutralit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>Die Klimaneutralit\u00e4tsnorm <strong>PAS 2060<\/strong> ist seit November 2025 nicht mehr g\u00fcltig. Unternehmen und Organisationen, die weiterhin eine Klimaneutralit\u00e4tsaussage ver\u00f6ffentlichen m\u00f6chten, m\u00fcssen diese gem\u00e4\u00df <strong>ISO 14068-1<\/strong> durch eine unabh\u00e4ngige Drittpartei zertifizieren lassen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Entsprechende Nachweise und Dokumentationen sind ordnungsgem\u00e4\u00df aufzubewahren.<\/p>\n<p><strong>Carbon Footprint (Corporate\/Product)<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem 01.01.2026 beginnt die Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)-Vollimplementierung. Bestimmte importierte Rohstoffe, wie z.\u202fB. Stahl und Aluminium, \u00a0m\u00fcssen bei Import in die EU entsprechende Bewertungen vorweisen, dazu z\u00e4hlt auch die Erstellung eines CO\u2082-Fu\u00dfabdruck.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus schreibt die EU-Batterieverordnung ab 2027 vor, dass Hersteller, Importeure und H\u00e4ndler bestimmter Batterietypen einen Batteriepass erstellen m\u00fcssen. Die Erfassung der CO\u2082-Emissionen \u00fcber den gesamten Lebenszyklus der Batterie ist dabei ein zentraler Bestandteil dieses Batteriepasses.<\/p>\n<p>Gr\u00fcnstrom-Aufschl\u00e4ge liegen bei 0,1-0,2 ct\/kWh. Nach Konkretisierung sind f\u00fcr PCFs und \u00e4hnliche Themen isl\u00e4ndische Herkunftsnachweise nicht mehr als HKNs im europ\u00e4ischen Verbundnetz zu betrachten.<\/p>\n<p>ESG-Kriterien sollen nach Leitlinie der euro\u00e4ischen Bankenaufsicht ab 11.01.2026 in Kreditentscheidungen mit einbezogen werden. Transparente Nachhaltigkeitsberichte k\u00f6nnen in Zukunft hier also finanzielle Vorteile bringen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>3.\u00a0\u00a0\u00a0 Energieeffizienz und Technik<\/h1>\n<p><strong>Batteriespeicher, Anpassung von BauGB und EnWG:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Befreiung von Netzentgelten bis 2028<\/li>\n<li>Privilegierung von Batteriespeichern (ab ca. 1\u202fMWh) im Au\u00dfenbereich<\/li>\n<li>Deutlich vereinfachte Genehmigungsf\u00e4higkeit<\/li>\n<li>Netzentgeltbefreiung auch f\u00fcr gemischt genutzte Speicher (z.\u202fB. PV\u202f+\u202fSpeicher)<\/li>\n<li>Rechtliche Grundlage f\u00fcr Energy\u2011Sharing\u2011<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>EEG &amp; Solarspitzengesetz:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>EEG-F\u00f6rders\u00e4tze (Einspeiseverg\u00fctung) f\u00fcr Neu-Anlagen bis 10 kWp wird zum 31.01.2026 um 1% gesenkt (danach halbj\u00e4hrlich).<\/li>\n<li>Einspeiseleistung von Neu-Anlagen ist auf 60% begrenzt f\u00fcr Systeme ohne iMSys.<\/li>\n<li>Ab dem 01.01.2026 m\u00fcssen Netzbetreiber auch Anlagen &lt; 100 kW regeln k\u00f6nnen<\/li>\n<li>Die BNetzA muss bis zum 30.06.2026 die technischen und abrechnungstechnischen Regeln f\u00fcr die neuen Flexibilit\u00e4tsoptionen f\u00fcr Stromspeicher erlassen<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>4.\u00a0\u00a0\u00a0 Wie kann ECG UNTERST\u00dcTZEN?<\/h1>\n<p>Zu allen oben genannten Themengebieten bietet ECG Unternehmen umfassende und fachkundige Beratungsleistungen an. Dazu geh\u00f6ren unter anderem:<\/p>\n<ul>\n<li>Unterst\u00fctzung bei Antragsprozessen<\/li>\n<li>Strategieberatung und Zukunftsplanung<\/li>\n<li>Kostenanalysen und Risikomanagement<\/li>\n<li>Beantwortung fachlicher Fragestellungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Unternehmen, die sich \u00fcber die f\u00fcr sie m\u00f6glichen Beihilfearten nicht vollst\u00e4ndig im Klaren sind, k\u00f6nnen im Rahmen eines Duty &amp; Tax Audits von ECG eine Gesamtschau erstellen lassen, um sicherzustellen, dass s\u00e4mtliche f\u00f6rderf\u00e4higen Antragsm\u00f6glichkeiten identifiziert und optimal genutzt werden.<\/p>\n<p>ECG unterst\u00fctzt Unternehmen in Deutschland dabei, die politischen Anforderungen und Chancen systematisch zu erfassen, die Energie- und Kostenstrategie zu optimieren und sowohl Compliance als auch wirtschaftliche Effizienz zu maximieren. Unser Beratungsangebot ist verf\u00fcgbar in Deutsch, Englisch, Franz\u00f6sisch und Chinesisch.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zusammengestellt von: ECG\u00a0\u2013 Mitglied im CHKD Beraternetzwerk EnergieGuide 2026 Neuerungen, Anpassungen und \u00c4nderungen in der Energiewirtschaft f\u00fcr Unternehmen &nbsp; Zusammenfassung der wichtigsten Informationen Zu Beginn des neuen Jahres gibt es in Deutschland zahlreiche wichtige Anpassungen im Bereich Energiepolitik und -gesetzgebung. Von Industriestrompreis \u00fcber Netznutzungsentgelte bis hin zu erneuerbaren Energien und Batteriespeichern. 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