{"id":90548,"date":"2025-07-30T15:03:21","date_gmt":"2025-07-30T13:03:21","guid":{"rendered":"https:\/\/chk-de.org\/?page_id=90548"},"modified":"2025-07-30T15:03:21","modified_gmt":"2025-07-30T13:03:21","slug":"vollstreckung-chinesischer-urteile-in-deutschland-neue-chancen-fuer-unternehmen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/chk-de.org\/de\/vollstreckung-chinesischer-urteile-in-deutschland-neue-chancen-fuer-unternehmen\/","title":{"rendered":"Vollstreckung chinesischer Urteile in Deutschland \u2013 Neue Chancen f\u00fcr Unternehmen"},"content":{"rendered":"<p>zusammengestellt von:\u00a0<a href=\"https:\/\/chk-de.org\/de\/luther\/\">Luther<\/a>\u00a0\u2013 Mitglied im CHKD Beraternetzwerk<\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Bis heute gelten chinesische Urteile in Deutschland f\u00fcr nicht vollstreckbar. Eine unbefriedigende Situation f\u00fcr viele Titelgl\u00e4ubiger in China: Denn es gibt viele verm\u00f6gende Unternehmer aus China, die sich mit ihrem Verm\u00f6gen nach Europa abgesetzt haben und dadurch einer Vollstreckung bislang entgehen konnten. Die neuesten Entwicklungen in China werfen jedoch ein vielversprechendes Licht auf eine m\u00f6gliche Ver\u00e4nderung dieser Dynamik. Aber wie kann eine Vollstreckung chinesischer Urteile in Deutschland gelingen?<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"color: #000000;\"><strong>Ausgangspunkt der Vollstreckung: Ma\u00dfstab des \u00a7 328 ZPO<\/strong><\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Zwischen China und Deutschland besteht bisher kein multi- oder bilaterales Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen. Will man eine zivil- rechtliche Entscheidung chinesischer Gerichte in Deutschland anerkennen und vollstrecken lassen, so gelten daher die Grundregeln der ZPO. F\u00fcr die Vollstreckung ist dabei ein gesondertes deutsches Vollstreckungsurteil notwendig (sog. \u201eExequatur\u201c). In diesem wird das ausl\u00e4ndische Urteil f\u00fcr im Inland f\u00fcr vollstreckbar erkl\u00e4rt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Eine ausl\u00e4ndische Entscheidung darf dabei nur vollstreckt werden, wenn keine Versagungsgr\u00fcnde f\u00fcr dessen Anerkennung aus \u00a7 328 ZPO vorliegen, d.h. wenn die Gerichte des Ursprungsstaates international zust\u00e4ndig waren (Nr. 1), wenn das rechtliche Geh\u00f6r des Beklagten bei der Verfahrenseinleitung gewahrt wurde (Nr. 2), wenn keine vorrangige entgegenstehende Entscheidung existiert (Nr. 3 Alt. 1), wenn in Deutschland nicht fr\u00fcher ein Verfahren in gleicher Sache rechtsh\u00e4ngig war (Nr. 3 Alt. 2), wenn die Vollstreckung mit dem deutschen ordre public in Einklang steht (Nr. 4), und wenn im Verh\u00e4ltnis zum Ursprungsstaat die Gegenseitigkeit verb\u00fcrgt ist (Nr. 5).<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Gerade diese Verb\u00fcrgung der Gegenseitigkeit stellte bislang den Dreh- und Angelpunkt der Problematik zur Vollstreckung von Gerichtsurteilen zwischen Deutschland und China dar. Noch im Jahr 2021 hat das LG Saarbr\u00fccken die Anerkennung und Vollstreckung eines chinesischen Zivilurteils mit Blick auf die vermeintlich fehlende Verb\u00fcrgung der Gegenseitigkeit zuletzt abgelehnt. Doch ist diese Entscheidung richtig, und d\u00fcrfte diese Rechtsprechung in Deutschland auch nach der aktuellen Sach- und Rechtslage im Jahr 2025 aufrecht erhalten bleiben?<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Ma\u00dfstab der deutschen Gerichte f\u00fcr die Frage, ob chinesische Urteile in Deutschland anerkannt und vollstreckt werden k\u00f6nnen, sind die bislang ergangenen chinesischen Entscheidungen. Eine chinesische Entscheidung wird in Deutschland nur dann anerkannt, wenn umgekehrt auch eine entsprechen- de deutsche Entscheidung unter vergleichbaren Voraussetzungen in China anerkannt werden w\u00fcrde. Entscheidend ist dabei nach deutschem Rechtsverst\u00e4ndnis nicht so sehr die abstrakte Rechtslage, sondern prim\u00e4r die tats\u00e4chliche Anerkennungspraxis im jeweils anderen Staat, hier also China (die sogenannte \u201etats\u00e4chliche Reziprozit\u00e4t\u201c). Es m\u00fcssen daher die aktuellen, tats\u00e4chlichen Entwicklungen in China in den Blick genommen werden, um zu beurteilen, ob sich zwischenzeit- lich auch in Deutschland f\u00fcr eine Anerkennungs- und Vollstreckungsf\u00e4higkeit chinesischer Zivilurteile argumentieren l\u00e4sst.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><strong>2. Entwicklungen in China<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Noch Mitte der 90er bis Anfang der 2000er Jahre folgten die chinesischen Gerichte einer strikten Auslegung des Begriffs der tats\u00e4chlichen Reziprozit\u00e4t und lehnten die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Entscheidungen bereits dann ab, wenn ein Pr\u00e4zedenzfall fehlte, bei dem ausl\u00e4ndische Gerichte ein chinesisches Urteil vollstreckt h\u00e4tten. Beispielsweise hat auch das Beijing Second Intermediate People\u2019s Court die Anerkennung und Vollstreckung eines deutschen Urteils mangels Reziprozit\u00e4t im Jahr 2003 abgelehnt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Etwa ab dem Jahr 2013 begannen chinesische Gerichte von dieser strikten Interpretation der Gegenseitigkeit abzuweichen und flexiblere Ans\u00e4tze zu verfolgen. Seit 2013 sind insgesamt drei positive Entscheidungen ergangen, in denen deutsche Entscheidungen anerkannt wurden. So hat das mittlere Volksgericht in Wuhan im Jahr 2013 einen Insolvenzer\u00f6ffnungsbeschluss des Amtsgerichts Montabaur anerkannt und sich dabei auf eine positive Entscheidung des Kammergerichts aus dem Jahr 2006 gest\u00fctzt, in der ein chinesisches Urteil anerkannt wurde.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Im Jahr 2015 entschied ein weiteres chinesisches Gericht in Dalian zugunsten der Anerkennung der Wirkung einer Vergleichsvereinbarung, die w\u00e4hrend eines Rechtsstreits vor einem deutschen Gericht geschlossen wurde.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Dar\u00fcber hinaus hat sich das oberste Volksgericht in China in den Jahren 2015 und 2019 positiv zur Anerkennung und Vollstreckung ausl\u00e4ndischer Gerichtsentscheidungen ge\u00e4u\u00dfert.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Zwar kam es sogar hiernach noch zu der Entscheidung des LG Saarbr\u00fccken aus dem Jahr 2021, das die Anerkennung und Vollstreckung eines chinesischen Urteils mangels Verb\u00fcrgung der Gegenseitigkeit abgelehnt hat. Bereits diese Entscheidung des LG Saarbr\u00fccken d\u00fcrfte jedoch aufgrund einer zu strengen Auslegung der erforderlichen Gegenseitigkeit zu kritisieren sein. Denn grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen deutsche Gerichte sogar dann von einer Gegenseitigkeit ausgehen, wenn noch keine einzige Entscheidung aus dem betreffenden Ausland existiert, um eine \u201ePatt-Situation\u201c zu vermeiden. Das LG Saarbr\u00fccken lie\u00df aber noch nicht einmal die Existenz einer bereits ergangenen, positiven Entscheidung aus China gen\u00fcgen, da diese vermeintlich ein Einzelfall war. Nach den Entscheidungsgr\u00fcnden zu urteilen, d\u00fcrfte es zudem auch von anwaltlicher Seite unterlassen worden sein, sowohl auf das erforderliche weitere Auslegungsverst\u00e4ndnis als auch auf die bisherige Rechtspraxis in China hinzuweisen, die bereits mehr als nur eine Entscheidung umfasste.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">In jedem Falle d\u00fcrften aufgrund der aktuellen Entwicklungen folgende Argumente f\u00fcr eine Anerkennung und Vollstreckung sprechen:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Im Jahr 2022 organisierte das Oberste Volksgericht in China eine wegweisende Konferenz \u00fcber handels- und seerechtliche Verfahren mit internationalem Bezug. Dort hat das Oberste Volksgericht schlie\u00dflich eine offizielle Interpretation des Begriffs Reziprozit\u00e4t erlassen und erkl\u00e4rt, dass k\u00fcnftig der Grundsatz der \u201ede-jure Reziprozit\u00e4t\u201c anstelle der strikten \u201etats\u00e4chlichen Reziprozit\u00e4t\u201c gelten soll, d.h. eine Gegenseitigkeit bereits dann angenommen werden soll, wenn die Gesetze der ausl\u00e4ndischen Gerichtsbarkeit chinesische Urteile nicht ausdr\u00fccklich ausschlie\u00dfen, oder wenn es einen diplomatischen oder zwischenstaatlichen Konsens gibt, der den gegenseitigen Respekt f\u00fcr die Urteile des jeweils anderen widerspiegelt. Noch im selben Jahr hat der Shanghai Maritime Court erstmals auf dieser Grundlage einen ausl\u00e4ndischer Zahlungstitel anerkannt, dort in Bezug auf ein englisches Urteil.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Im Januar 2023 entschied der Erste Mittlere Volksgerichtshof von Peking nun auch, eine Insolvenzentscheidung des Amtsgerichts Aachen anzuerkennen, das einen Insolvenzverwalter bestellt hatte. In diesem Fall wandte das chinesische Gericht bei der Anerkennung des deutschen Urteils den Rechtsgrundsatz der \u201ede-jure-Reziprozit\u00e4t\u201c an. Diese Entscheidung ist zwar nicht unmittelbar auf Zahlungstitel anwendbar.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Dennoch lassen sich vor diesem Hintergrund zahlreiche, \u00fcberzeugende Argumente f\u00fcr eine Vollstreckbarkeit finden, wenn man die deutsche Rechtspraxis vor Gerichten in grenz- \u00fcberschreitenden Zivilprozessen versteht.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">3. <strong>Verfahren<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Will man nun in der Praxis ein chinesisches Urteil in Deutschland anerkennen und vollstrecken lassen, so m\u00fcsste gem\u00e4\u00df \u00a7 722 ZPO eine Gestaltungsklage beim zust\u00e4ndigen Landgericht eingereicht werden. Die Verfahrenseinleitung ist dabei nicht fristgebunden und kann daher auch f\u00fcr l\u00e4nger zur\u00fcckliegende Titel aus China angestrengt werden, solange diese in China rechtskr\u00e4ftig und noch vollstreckbar sind. Das betreffende Verfahren stellt ein regul\u00e4res Erkenntnisverfahren dar, sodass wegen des vor dem LG bestehenden Anwaltszwangs ein in Deutschland zugelassener Anwalt hinzuziehen ist. Die Hinzuziehung eines besonders fachkundigen Anwalts ist dabei allein schon deshalb angezeigt, da die Beweislast f\u00fcr die Verb\u00fcrgung der Gegenseitigkeit bei der Kl\u00e4gerseite liegt. Fehlentscheidungen, wie die des LG Saarbr\u00fccken, sollten vermieden werden. Auch drohen zahlreiche weitere, ungeschriebene Fallstricke, die zu einer fehlenden Vollstreckbarkeit f\u00fchren k\u00f6nnen, wenn es an einer fachkundigen Unterst\u00fctzung durch deutsche Anw\u00e4lte fehlt. Idealerweise sollten diese schon bei Erstreiten des Titels in China hinzugezogen werden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><strong>4. Fazit<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Es gibt inzwischen gute Argumente daf\u00fcr, dass chinesische Urteile in Deutschland anerkannt und vollstreckt werden k\u00f6nnen. Als Experten f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Rechtsdurchsetzung haben wir Strategien entwickelt, um Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer chinesischen Titel in Deutschland zu unterst\u00fctzen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Sollten Sie einen Titel zur Vollstreckung in Deutschland haben, w\u00fcrden wir uns freuen, mehr \u00fcber die spezifischen Herausforderungen Ihres Falles zu erfahren und Ihnen bei Interesse ein individuelles Angebot zu unterbreiten.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><strong>Autorinnen<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Katharina Klenk-Wernitzki\uff08\u51ef\u7433\uff09<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Iman Bayrouti<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Dr. SHEN Yuan \u6c88\u5a9b\u535a\u58eb<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zusammengestellt von:\u00a0Luther\u00a0\u2013 Mitglied im CHKD Beraternetzwerk Bis heute gelten chinesische Urteile in Deutschland f\u00fcr nicht vollstreckbar. 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