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CHKD Live: Beantragung des Aufenthaltstitels zum Zwecke der Beschäftigung für chinesische Mitarbeiter

Datum: 25.03.2025 (Dienstag)

Uhrzeit: 10 Uhr (deutsche Zeit)

Format: online (Zoom)

Sprache: Chinesisch


Mit der Entwicklung der deutsch-chinesischen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen investieren immer mehr chinesische Unternehmen in Deutschland. Um eine effektive Koordination zwischen der Hauptniederlassung und den deutschen Tochtergesellschaften sowie einen reibungslosen Geschäftsbetrieb in Deutschland zu gewährleisten, müssen viele chinesische Unternehmen Führungskräfte oder technisches Kernpersonal nach Deutschland entsenden. Das deutsche Aufenthaltsrecht hat sich in den letzten Jahren stark verändert, was sich auch auf die Beantragung vom Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung ausgewirkt hat. Die schnelle und sichere Beantragung des Aufenthaltstitels zum Zwecke der Beschäftigung ist für chinesische Unternehmen zu einem wichtigen Thema geworden.

In diesem Vortrag werden die Arten des Aufenthaltstitels zum Zwecke der Beschäftigung (Aufenthaltserlaubnis zur unselbständigen Erwerbstätigkeit, Blaue Karte, ICT), das Antragsverfahren (Normalverfahren, beschleunigtes Verfahren, Vorabzustimmung), Qualifikation und andere Antragsvoraussetzungen, die Sozialversicherungen und andere in der Praxis häufig auftretende Probleme erläutert, die für chinesische Unternehmen in Deutschland hilfreich sein sollten.


  1. Arten des Aufenthaltstitels zum Zwecke der Beschäftigung: Aufenthaltserlaubnis zur unselbständigen Erwerbstätigkeit, Blaue Karte EU, ICT1)
  2. Antragsverfahren: Normalverfahren, beschleunigtes Verfahren, Vorabzustimmung
  3. Antragsvoraussetzungen: Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der chinesischen Qualifikation
  4. Sozialversicherung für entsandte chineische Arbeitnehmer

Start: 10.00 am

Q&A: 11.10 am

End: 11.30 am


Bitte melden Sie sich bis zum 24.03.2025 hier an.

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